ANWALTSKANZLEI NILL

Frau Nill ist Fachanwältin für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie ist ausserdem Mitglied des Prüfungsausschusses für Fachanwälte für Steuerrecht an der Rechtsanwaltskammer in Stuttgart. 

 Wir beraten  Sie in allen Facetten des Steuer- und Gesellschaftsrechts.

Dies betrifft sowohl die Gestaltungsberatung als auch Fragen aller steuer- und gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Wir begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen und vertreten Sie bei Behörden und vor Gericht.

Die Steuer- und gesellschaftsrechtliche Beratung erfolgt erforderlichenfalls in enger Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Dies bietet die Möglichkeit, umfassend zu beraten und führt so zu optimalen Lösungen für den Mandanten, die alle wesentlichen Bereiche berücksichtigt. Der Mandant erhält die Beratung aus einer Hand.

Das Portfolio umfasst ua.

AUSGELAGERTE RECHTSABTEILUNG

Sie haben keine eigene Rechtsabteilung und benötigen laufende Beratung im betrieblichen Ablauf? Wir fungieren als ausgelagerte Rechtsabteilung und unterstützen
Ihre Fachbereiche oder Inhouse-Juristen in Rechtsfragen im täglichen Geschäftsleben.

ZUR PERSON RECHTSANWÄLTIN HEIDRUN NILL

Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als Fachanwältin für Steuerrecht ist Frau Nill Expertin auf den Gebieten  Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht sowie dem Insolvenzrecht. 

Frau Nill verfügt über langjährige Berufserfahrung. Nach ihrem Studium in Tübingen ist sie bei Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in die Beratung eingestiegen und fungiert  hierbei stets als Ansprechpartnerin für Sonderfragen und Gestaltungsprojekte. 

Insbesondere hat Frau Nill aufgrund einer leitenden Position als Justiziarin in einem Konzern mit einem Umsatzvolumen von rd. 25 Milliarden Euro in Deutschland und rd. 80 Milliarden Euro weltweit, umfangreiche Expertise erlangt. Der Aufbau und die Leitung der Rechts- und Vertragsabteilung haben Frau Rechtsanwältin Nill einen tiefen Einblick in die betrieblichen Abläufe und Entscheidungswege eines Konzerns mit deutschlandweit rd. 100 konzernangehörigen Gesellschaften ermöglicht. Unmittelbar der Geschäftsleitung untergeordnet, konnte Frau Nill damit einen umfangreichen Einblick in Prozessabläufe, Entscheidungsweg und Delegationsstrukturen erlangen und damit eine an den Konzern und insbesondere die einzelnen Fachberieche angepasste Vertragsstruktur entwickeln. Diese Erkenntnisse sind sehr wertvoll in der laufenden Beratung auch für mittelständische Unternehmen. 

Aufgrund ihrer umfangreichen Berufserfahrung kennt Frau Nill die wesentlichen Anforderungen an eine fokussierte und effiziente Beratung von Unternehmen. Unternehmen benötigen praktikable Lösungen, die den betrieblichen Ablauf unterstützen und sich nicht in umfangreichen Gutachten erschöpfen, die am Thema vorbei gehen. Dies gilt nicht nur für Konzerne, sondern auch und insbesondere für mittelständische Unternehmen. 

Frau Nill ist Mitglied im Prüfungsausschuss der Fachanwälte für Steuerrecht an der Anwaltskammer in Stuttgart.

Blog