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Die präventive Beratung hat oberste Priorität. Die gestaltende Beratung des Mandanten dient zur Erreichung eines optimalen Ergebnisses und damit der Konflikt und Schadensvermeidung. Mit einer angepassten Beratung erreichen wir für den Mandaten vorausschauend robuste Lösungen und legen damit ein Fundament für die Verteidigung der Steuerposition des Mandanten sowohl vor dem Finanzamt als auch vor den Gerichten.
Sie werden von uns umfassend vertreten. Dies gilt für alle Verfahren vor den Finanzbehörden (Verhandlungen mit der Betriebsprüfung, Einsprüche, Steuerfahndung u.a.) als auch vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Unsere Prozesstätigkeit erstreckt sich auf alle Steuerarten. Wir verteidigen die Steuerposition unseres Mandanten im Bereich der Ertragsteuern, wie Einkommen-/Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Nebensteuern und steuerliche Förderungen wie Investitionszulagen.
Besondere Expertise bieten wir insbesondere in den Bereichen Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, internationales Steuerrecht und Haftung für Steuerschulden sowie das Steuerstrafrecht.
Wir bieten langjährige Erfahrung, sowohl bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung als auch in der laufenden Beratung. Unsere Beratung erstreckt sich u.a. auf Gesellschaftsgründungen, Umstrukturierungs- / Umwandlungsmaßnahmen (Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen, Einbringungen) oder auch Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen.
Daneben beraten wir die Organe des Unternehmens. Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt ist die Geschäftsführerhaftung. Wir erarbeiten mit Ihnen Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungspläne und Gesellschaftervereinbarungen. Erforderlichenfalls ziehen wir kooperierende Compliance-Spezialisten hinzu.
Die Beratung der Gesellschafter beispielweise im Gesellschafterstreit gehört ebenso zu unserem Portfolio, wie auch beispielsweise die Beratung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen.
Des Weiteren beraten wir auch bei Anteilsverkäufen, Abfindungsregelungen (z.B. Good Leaver / Bad Leaver – Regelungen) für beispielsweise ausscheidende Gesellschafter, Kapitalerhöhungsmaßnahmen oder Liquidationen.
Aufgrund langjähriger Erfahrung im Vertragsrecht verfügen wir über umfassende und fundierte Kenntnisse im Vertragsrecht. Dies betrifft auch komplexe Vertragssystematiken aus Rahmenverträgen und Einzelverträgen, Sukzessiv-Lieferverträgen, umfangreichen Projektverträgen u.a.. Wir erstellen und prüfen Verträge und begleiten Vertragsverhandlungen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung komplexer Vertragswerke ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei bestehenden Vertragsbeziehungen. Des Weiteren Unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines angepassten Vertragssystems aus verschiedenen Rahmenverträgen und Einzelverträgen. Dabei erstellen wir Musterverträge und Vertragsrichtlinien für Ihre Abteilungen und schulen die Abteilungen im Vertragsrecht. So werden die einzelnen Fachabteilungen in die Lage versetzt, Verträge im betrieblichen Alltag zu managen. Gekoppelt mit einer Hotline über die Fragen schnell geklärt werden können, sind die Fachbereiche für die Vertragsverhandlung ausgezeichnet gerüstet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das regelkonforme wirtschaftliche Handeln von Unternehmen sowohl national als auch international sind sehr komplex. Die Einhaltung von Rechtspflichten durch die verantwortlichen Organe ist dadurch erschwert. Ein Verstoß kann zu erheblichen Reputationsschäden führen. Zudem wird durch die anstehende Einführung des Unternehmensstrafrechts (Entwurf zur Sanktionierung von unternehmensbezogenen Straftaten “Verbandssanktionengesetz” VerSanG-E) künftig eine Möglichkeit geschaffen, Verstöße empfindlich zu sanktionieren. Die Einführung eines Compliance-Systems ist daher unerlässlich.
Wir unterstützen Sie in:
Die Beratung des Geschäftsführers ist eine wesentliche Spezialisierung unserer Tätigkeit. Insbesondere die Beratung des Geschäftsführers in Krise und Insolvenz aber auch die präventive Beratung des Geschäftsführers steht im besonderen Focus unserer Beratung.
Der Geschäftsführer unterliegt weitreichenden Verantwortlichkeiten. Insbesondere die mögliche persönliche Haftung des Geschäftsführers wird häufig nicht gesehen oder unterschätzt. Auch bei der GmbH haben bestimmte Handlungen oder Unterlassungen weitreichende Folgen für den Geschäftsführer, die zur Durchgriffshaftung bis hin zur Privatinsolvenz des Geschäftsführers sowie auch zum Geschäftsführerverbot führen kann. Wir geben Ihnen ein Rahmenwerk an die Hand, mit dem Sie ihr System jonglieren und und bieten laufende Beratung zur Vermeidung solcher Konsequenzen. Ein stimmiges System sichert Ihre Position und macht diese robust gegenüber umfangreicher zivilrechtlichen Inanspruchnahme sowie gegenüber strafrechtlichen Konsequenzen.
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Ein Unternehmen als Geschäftsführer in der Krise zu leiten, ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Der Geschäftsführer ist in dieser Situation häufig überfordert und mit seinen Entscheidungen allein gelassen. Von allen Seiten ist er nicht selten starkem Druck ausgesetzt (z.B. von Gesellschaftern, Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern sowie ggf. dem Insolvenzverwalter und nicht zuletzt von den Banken). In dieser Situation gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und in erster Linie sich eine Übersicht zu verschaffen. Hierbei ist eine kompetente Unterstützung durch einen sachverständigen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise im Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht als auch im Steuerrecht unerlässlich. So können falsche Entscheidungen vermieden werden und einem Druck von außen kann angemessen entgegnet werden.
Wir prüfen und begleiten Sie bei allen Maßnahmen in der Unternehmenskrise. So sind Sie robust aufgestellt und in der Lage, schnell und effizient auf verschiedene Drucksituationen zu reagieren. Wir prüfen die Voraussetzungen der Insolvenz, die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, beraten Sie bei allen erforderlichen Handlungen in der Krise mit den verschiedenen Parteien und unterstützen Sie vor Behörden und Gerichten. Bleiben Sie aktiv und stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Handeln Sie und handeln Sie vorallem richtig. Eine passive Haltung in der Krise ist in aller Regel schadensaulösend.
Bleiben Sie trotz der Krise vor einer persönlichen Haftung, insbesondere vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt, indem Sie uns rechtzeitig einbeziehen.